Einarbeitungs- und Qualifizierungszuschuss
Der Einarbeitungs- und Qualifizierungszuschuss wird für die innerbetriebliche Einarbeitung und Qualifizierung am Arbeitsplatz (max. 800 Qualifizierungsstunden) in den ersten zwölf Monaten der Beschäftigung vergeben.
Gefördert werden können zuvor Erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit Bedrohte, welche unbefristet sozialversicherungspflichtig eingestellt werden. ...mehr
Gefördert werden Unternehmen bei Betriebsänderungen (s.a. BetrVG), sofern die Qualifizierung der weiterführenden Beschäftigung im gleichen Unternehmen dient.
Seit 2009 ebenfalls förderfähig, sind Anpassungsqualifizierungen im Kontext höherwertiger IT-Anwendungen, die ihre Anwendung im Bereich der Berliner Kompetenzfelder finden.
Ausgeschlossen von der Förderung sind im Tarifvertrag vorgesehene Weiterbildungen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Freien Berufe und Dienstleister
(ausgenommen Unternehmen, welche überwiegend über öffentliche Zuschüsse, Leistungsgesetze oder staatsähnlich finanziert sind).
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