Einarbeitungs- und Qualifizierungszuschüsse
 

Der Einarbeitungs- und Qualifizierungszuschuss wird für die innerbetriebliche Einarbeitung und Qualifizierung am Arbeitsplatz (bis max. 800 Qualifizierungsstunden) in den ersten zwölf Monaten der Beschäftigung vergeben.


Gefördert werden können zuvor Erwerblose oder nachweislich von Erwerbslosigkeit Bedrohte bei Neueinstellung auf einen zusätzlichen Arbeitsplatz. Die geförderten Teilnehmer müssen ihren Wohnsitz in Berlin haben, des Weiteren muss ein unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.

Antragsberechtigt sind vorrangig kleine und mittelständische Unternehmen, die sich erstmalig in Berlin ansiedeln und dabei von der Berliner Wirtschaftsförderungsgesellschaft, Berlin-Partner, betreut werden. Der Arbeitsplatz muss innovativ und technologieorientiert ausgerichtet sein.

Die maximale Förderhöhe beträgt 10.000 € für einen Vollzeitarbeitsplatz. Teilzeitarbeitsplätze werden anteilig gefördert. Das Unternehmen hat sich an der Finanzierung der Einarbeitungs- und Qualifizierungskosten mit einem Eigenanteil zu beteiligen.
 
Die erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie hier.
 

Wichtig: Antragstellung vor der Einstellung!
 
Ansprechpartner


 


Diese Seite drucken | weiterempfehlen
©2010 gsub-Projektegesellschaft mbH